Wer eine Förderanfrage bei Horizon Europe einreicht, begegnet früher oder später einer Rubrik, die vor einigen Jahren noch kaum eine Rolle spielte: der Gleichstellungsdimension. Das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – mit einem Gesamtbudget von rund 95,5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027 – verlangt von antragstellenden Institutionen mittlerweile verbindliche Nachweise zu Genderaspekten. Das ist keine Kleinigkeit. Es betrifft Hochschulen, Forschungsinstitute, Start-ups und Industriekonsortien gleichermaßen. Und es spiegelt einen grundlegenden Wandel in der europäischen Forschungspolitik wider, der weit über bürokratische Formulare hinausgeht.
Was Horizon Europe konkret fordert
Seit dem Start des Programms im Jahr 2021 gelten für alle teilnehmenden Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten sowie assoziierten Ländern verbindliche Gleichstellungsanforderungen. Öffentliche Einrichtungen, Hochschulen und Forschungsorganisationen müssen einen Gender Equality Plan (GEP) vorweisen – einen institutionellen Gleichstellungsplan, der schriftlich fixiert, welche Maßnahmen die Organisation zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit ergreift. Ohne diesen Plan ist eine Förderung de facto ausgeschlossen.
Was muss so ein GEP enthalten? Die Europäische Kommission hat dazu einen klaren Rahmen definiert. Der Plan muss öffentlich zugänglich sein, von der Leitungsebene unterzeichnet werden und konkrete, messbare Ziele formulieren. Dazu gehören Themen wie gleiche Karrierechancen für Frauen und Männer, die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, der Umgang mit geschlechtsbezogener Belästigung sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Allgemeine Absichtserklärungen reichen nicht – gefragt sind Maßnahmen mit Zeitplan und Verantwortlichkeiten.
Darüber hinaus verlangt Horizon Europe, dass der Genderaspekt in Forschungsinhalte integriert wird, sofern dies thematisch relevant ist. Medizinische Studien sollen beispielsweise beide Geschlechter als Probanden einschließen und die Ergebnisse geschlechterdifferenziert auswerten. In der Materialforschung oder den Sozialwissenschaften ergeben sich eigene Anwendungsfelder. Diese inhaltliche Dimension geht über Personalfragen hinaus – es geht darum, wie Forschung gemacht wird und für wen ihre Ergebnisse gelten.
Gender Equality Plans: Zwischen Bürokratie und echtem Wandel
Die Pflicht zum Gender Equality Plan hat in der europäischen Forschungslandschaft eine Schockwelle ausgelöst – im produktiven Sinne. Viele Institutionen, die bisher keine strukturierte Gleichstellungspolitik betrieben hatten, mussten sich innerhalb kurzer Zeit professionalisieren. Gleichstellungsbeauftragte berichten von einer gestiegenen Sichtbarkeit und mehr Ressourcen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz, wo es bereits nationale Gleichstellungsvorgaben für Hochschulen gab, fiel der Übergang leichter. Institutionen aus Ländern mit weniger ausgeprägter Gleichstellungstradition standen vor größeren Herausforderungen.
Kritische Stimmen weisen allerdings darauf hin, dass ein GEP allein noch keine Garantie für gelebte Gleichstellung ist. Ein Dokument lässt sich vergleichsweise schnell erstellen – die Umsetzung der darin formulierten Maßnahmen ist die eigentliche Aufgabe. Forscherinnen und Forscher aus dem Wissenschaftssystem beobachten, dass manche Institutionen den GEP als Compliance-Aufgabe behandeln, ohne ihn mit echten strukturellen Veränderungen zu verknüpfen. Die Frage, wer die Einhaltung kontrolliert und welche Konsequenzen Verstöße haben, bleibt ein offener Punkt im System.
„Ein Gender Equality Plan, der im Schreibtisch liegt, verändert gar nichts. Er muss gelebt werden – in Berufungsverfahren, bei der Projektleitung, in der Gehaltspolitik." — Stimme aus einem deutschen Forschungsinstitut, die die Debatte in vielen Institutionen exemplarisch bündelt.
Trotzdem ist die Wirkung spürbar. Die GEP-Pflicht hat eine europäische Debatte über institutionelle Gleichstellung angestoßen, die sonst vielleicht noch Jahre auf sich warten lassen hätte. Netzwerke wie das EU-geförderte Projekt „GENDER-NET Plus" haben gezeigt, dass transnationale Kooperation konkrete Veränderungen anstoßen kann – von neuen Recruitingprozessen bis hin zu anonymisierten Bewerbungsverfahren.
Frauen in der Forschungsförderung: Wo stehen wir?
Zahlen helfen, die Lage einzuordnen. Laut Eurostat-Daten aus dem Jahr 2022 sind Frauen in der europäischen Wissenschaft nach wie vor unterrepräsentiert – besonders auf höheren Karrierestufen. Während ihr Anteil unter Doktoranden in vielen Disziplinen bereits paritätisch ist, sinkt er auf dem Weg zur Professur erheblich. In technischen und naturwissenschaftlichen Fächern beginnt die Schere schon früher. Dieses Phänomen, bekannt als „Leaky Pipeline", ist gut dokumentiert und eines der zentralen Probleme, das Horizon Europe adressieren will.
Beim Europäischen Forschungsrat (ERC), der innerhalb von Horizon Europe besonders prestigeträchtige Förderlinien verwaltet, lag der Anteil von Frauen unter den geförderten Projekten beim Starting Grant 2022 bei etwa 38 Prozent – ein Fortschritt gegenüber früheren Jahren, aber noch weit von Parität entfernt. Beim Advanced Grant, der erfahrene Forschende adressiert, waren es sogar nur rund 20 Prozent. Diese Zahlen sind das Resultat jahrzehntelanger struktureller Ungleichheit, die sich nicht durch einzelne Programme über Nacht korrigieren lässt. Dazu lohnt sich ein Blick in unseren Beitrag Frauen in der Wissenschaft: Warum sich Zahlen so langsam ändern, der die strukturellen Hintergründe dieser Entwicklung beleuchtet.
Horizon Europe setzt an mehreren Punkten an: Neben dem GEP gibt es gezielte Maßnahmen zur Förderung weiblicher Antragstellerinnen, Mentoring-Programme und die explizite Aufforderung in Ausschreibungen, auf ausgewogene Konsortien zu achten. Wie wirksam diese Maßnahmen langfristig sind, wird die Evaluation am Ende des Programmzeitraums zeigen.
Die Genderdimension in Forschungsinhalten – ein unterschätztes Thema
Neben der institutionellen Ebene ist die inhaltliche Genderdimension das vielleicht spannendere, aber weniger diskutierte Element der Horizon-Europe-Anforderungen. Das Grundprinzip lautet: Forschungsergebnisse, die an einem bestimmten Geschlecht entwickelt wurden, gelten nicht automatisch für alle. Das ist keine politische Aussage, sondern eine wissenschaftliche Tatsache mit realen Konsequenzen.
Ein bekanntes Beispiel: Jahrzehntelang wurden Herzerkrankungen vor allem an männlichen Probanden erforscht. Die Symptome eines Herzinfarkts, die in der Öffentlichkeit als Standard gelten – Schmerzen im linken Arm, Engegefühl in der Brust – treffen auf Frauen oft nicht zu. Ihr Herzinfarkt verläuft häufig atypisch. Fehldiagnosen und verzögerte Behandlungen sind die Folge. Dieser Mangel ist wissenschaftlich belegt und hat direkte Auswirkungen auf die Lebenserwartung von Frauen. Horizon Europe versucht, solche Lücken systematisch zu schließen, indem die Berücksichtigung von Sex- und Gendervariablen zur Anforderung in Förderanträgen wird.
In der Praxis bedeutet das für Forschende: Sie müssen beim Schreiben eines Antrags explizit begründen, warum Genderaspekte relevant oder – in Ausnahmefällen – nicht relevant sind. Diese Reflexionspflicht allein hat in manchen Forschungsgruppen zu Diskussionen geführt, die vorher nie stattgefunden hätten. Das ist ein kleiner, aber realer Beitrag zur Bewusstseinsbildung.
Anforderungen auf einen Blick: Was Antragsteller wissen müssen
Für Institutionen und Einzelpersonen, die sich auf Horizon Europe vorbereiten, lohnt sich eine strukturierte Übersicht. Die folgenden Punkte fassen die wichtigsten Pflichten zusammen:
- Gender Equality Plan (GEP): Pflicht für öffentliche Einrichtungen, Hochschulen und Forschungsorganisationen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern. Muss öffentlich zugänglich, von der Leitung unterzeichnet und mit messbaren Zielen versehen sein.
- Genderdimension in Forschungsinhalten: Antragstellende müssen im Proposal darlegen, inwiefern Geschlecht als Variable in der Forschung berücksichtigt wird – oder begründen, warum dies nicht relevant ist.
- Ausgewogene Konsortien: Bei der Zusammenstellung von Projektkonsortien wird auf eine geschlechterausgewogene Beteiligung geachtet, auch wenn keine Quoten vorgeschrieben sind.
- Gleichstellung als Evaluationskriterium: In manchen Ausschreibungen fließt die Qualität der Gleichstellungsmaßnahmen in die Bewertung des Antrags ein.
- Berichtspflichten: Im Projektverlauf und in Abschlussberichten muss dargelegt werden, wie die geplanten Maßnahmen umgesetzt wurden.
Wer diese Anforderungen als lästige Hürde betrachtet, verschenkt eine Chance. Institutionen, die Gleichstellung strategisch denken, profitieren nicht nur bei der Förderung – sie werden auch als Arbeitgeber attraktiver für die besten Köpfe, unabhängig vom Geschlecht.
Horizon Europe im Kontext der EU-Gleichstellungspolitik
Das Programm steht nicht für sich allein. Die Gleichstellungsanforderungen in Horizon Europe sind eingebettet in die breitere EU-Gleichstellungsstrategie 2020–2025 der Europäischen Kommission, die unter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verabschiedet wurde. Sie formuliert das Ziel einer Union der Gleichheit und legt fest, dass Gleichstellung in allen Politikbereichen – also auch in der Forschungsförderung – als Querschnittsthema verankert sein muss. Wie diese Strategie in der Praxis umgesetzt wird und wo noch Nachholbedarf besteht, erläutern wir ausführlich in unserem Artikel EU-Gleichstellungsstrategie: Ziele und Stand der Umsetzung.
Die Verknüpfung zwischen Förderprogramm und übergeordneter Strategie ist kein Zufall. Sie folgt dem Prinzip des Gender Mainstreaming – dem Ansatz, Gleichstellung nicht als Sonderthema zu behandeln, sondern in alle relevanten Entscheidungsprozesse zu integrieren. Horizon Europe ist damit ein Testlabor: Wenn es gelingt, Genderaspekte in ein so komplexes und internationales Förderinstrument einzubauen, können die Erkenntnisse auf andere Politikbereiche übertragen werden.
Gleichzeitig macht die enge Verknüpfung das Programm anfällig für politische Gegenwind. In einigen EU-Mitgliedstaaten steht die Gleichstellungspolitik unter Druck. Die Frage, wie die Kommission sicherstellt, dass Gleichstellungsanforderungen nicht auf dem Papier hängenbleiben, ist damit nicht nur eine wissenschaftspolitische, sondern auch eine politische.
Ausblick: Was das Programm leisten kann – und was nicht
Horizon Europe ist das mächtigste Forschungsförderinstrument, das Europa je hatte. Entsprechend hoch sind die Erwartungen – auch im Bereich Geschlechtergleichstellung. Es wäre unrealistisch zu erwarten, dass ein Förderprogramm allein gesellschaftliche Strukturen überwindet, die über Jahrhunderte gewachsen sind. Aber es kann Anreize setzen, Standards etablieren und Institutionen zur Reflexion zwingen, die sich dieser Aufgabe sonst nicht gestellt hätten.
Was bleibt, ist die Frage der Wirkungsmessung. Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Gleichstellungsmaßnahmen innerhalb von Horizon Europe systematisch zu evaluieren. Erste Zwischenberichte zeigen, dass die GEP-Pflicht die Anzahl der Institutionen mit formalen Gleichstellungsplänen deutlich erhöht hat. Ob damit auch eine gelebte Gleichstellungskultur einhergeht, wird sich erst in einigen Jahren zeigen. Die Forschungsförderung Gender ist kein Sprint – sie ist ein Marathon, der gerade erst begonnen hat.